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Nach einem Unfall benötigen Sie schnelle, unabhängige und fachkundige Unterstützung. Als Kfz-Gutachter in Mülheim an der Ruhr erstellen wir Unfallgutachten und Schadengutachten zur Schadenregulierung mit der Versicherung.
Die Besichtigung des Fahrzeugs erfolgt nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an unserem Standort. Der Schaden wird fachgerecht dokumentiert und für die weitere Schadenregulierung nachvollziehbar aufbereitet.
Wir erstellen Gutachten für Kraftfahrzeuge aller Art – Pkw, Lkw, Zweiräder und Anhänger.
Bei einem Schadengutachten wird der Zustand eines Fahrzeugs nach einem Unfall dokumentiert. Dabei werden der Schadensumfang, die Schadenhöhe und weitere regulierungsrelevante Faktoren festgestellt. Je nach Schadenfall wird zwischen Haftpflichtgutachten und Kaskogutachten unterschieden.
Gutachten bei Haftpflichtschaden:
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde und dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden eintritt. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen. Die erforderlichen und unfallbedingten Kosten, zum Beispiel Gutachterkosten, Reparaturkosten, Rechtsanwaltskosten oder Mietwagenkosten, können grundsätzlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
Gutachten bei Kaskoschaden:
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall selbst oder teilweise schuld sind, kann die Schadenregulierung – je nach Versicherungsvertrag – über Ihre Kaskoversicherung erfolgen. Die Schadenabwicklung richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Die Beauftragung eines Gutachtens erfolgt häufig in Abstimmung mit der Kaskoversicherung. Zu den typischen Teilkaskoschäden zählen unter anderem Diebstahlschäden, Brandschäden, Wildunfallschäden, Glasschäden und Hagelschäden.
Kurzgutachten bei Bagatellschäden:
Bei kleineren Schäden kann ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Ob ein Kurzgutachten, ein Kostenvoranschlag oder ein vollständiges Schadengutachten sinnvoll ist, hängt vom konkreten Schadenumfang ab.
Wertgutachten
Bei einem Wertgutachten wird der aktuelle Wert eines Fahrzeuges fachgerecht ermittelt. Dabei werden Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand, Vorschäden und weitere wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt.
Als Erstes:
- Unfallstelle sichern.
- Bei Verletzten Notruf (112) oder Polizei (110) informieren.
Notieren Sie am Unfallort:
- Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.
- Wenn Sie verletzt sind oder Beschwerden haben, teilen Sie dies der Polizei unbedingt mit. Das kann für die spätere Schadenregulierung wichtig sein.
Beweissicherung am Unfallort:
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle, die Endstellung der Fahrzeuge, die Beschädigungen und vorhandene Spuren.
- Fotografieren Sie Bremsspuren (wenn es solche gibt).
- Fertigen Sie eine Unfallskizze an.

Gutachter
Lassen Sie sich weder von der Werkstatt noch von der Versicherung einen Gutachter vorgeben. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Werkstatt
Lassen Sie sich nicht vorschreiben, welche Werkstatt Sie beauftragen sollen. Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie Werkstattwahl.

Anspruch
Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Kurze Erklärung der Fachbegriffe
Ein Altschaden ist ein Schaden, der bereits vor dem aktuellen Unfall vorhanden war und noch nicht repariert wurde.
Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden am Fahrzeug, der bereits repariert wurde. Entscheidend ist, ob die Reparatur fach- und sachgerecht durchgeführt wurde.
Bagatellschäden sind z.B. Schrammen, Dellen, Kratzer im Lack. Die Schadenshöhe liegt bei Bagatellschäden unter 750 €.
Wenn das Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr fahrfähig ist, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Der Anspruchsteller, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat in der Regel Anspruch auf Geldentschädigung für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit des beschädigten Fahrzeuges. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ergibt sich nach der Reparaturdauer in der Werkstatt, Fahrzeugkategorie und dem Fahrzeugalter.
Unter dem Restwert versteht man den Wert des Fahrzeuges in unrepariertem Zustand. Dieser Wert wird vom eingeschalteten unabhängigen Sachverständigen auf dem regionalen Markt ermittelt.
Jeder Geschädigte ist verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei werden die Rechte im Haftpflichtschadensfall (Beauftragung eines eigenen Sachverständigen, Einschaltung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl, freie Wahl der Werkstatt, Mietwagennutzung) nicht berührt.
Wirtschaftlicher Totalschaden:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall. Eine Reparatur ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll.
Technischer Totalschaden:
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs aufgrund der erheblichen Beschädigungen technisch nicht mehr möglich ist.
Merkantile Wertminderung: Eine merkantile Wertminderung kommt dann in Betracht, wenn das beschädigte Fahrzeug jünger als 5 Jahre und unter 100.000 km gelaufen ist. Die merkantile Wertminderung soll den reduzierten Wiederverkaufswert des Fahrzeuges im Falle eines Weiterverkaufs nach der Reparatur ausgleichen und ist von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach der Rechtsprechung auch dann zu beanspruchen, wenn nach der Reparatur das Fahrzeug nicht verkauft werden soll.
Technische Wertminderung: Eine technische Wertminderung liegt dann vor, wenn ein ursprünglicher Zustand des unfallbeschädigten Fahrzeuges aus technischer Sicht nicht realisierbar ist.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen regionalen Fahrzeughändler gleichartiges Fahrzeug in einem etwa gleichen Zustand und mit gleichen Ausstattungsmerkmalen zu erwerben.
Der Zeitwert eines Fahrzeuges bezeichnet seinen aktuellen Wert.
Ihr geprüfter und unabhängiger Kfz Sachverständiger im Ruhrgebiet Eugen Efremov
Ihr geprüfter und unabhängiger Kfz Sachverständiger im Ruhrgebiet Eugen Efremov
Standort
Eugen Efremov, Blumendeller Straße 90, 45472 Mülheim an der Ruhr
Kontakt
- sv-efremov@online.de
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