Unfallaufnahme durch Kfz Gutachter in Mülheim an der Ruhr
UNFALL GEHABT? Sofort Hilfe vor Ort!

Nach einem Unfall benötigen Sie schnelle, unabhängige und fachkundige Unterstützung. Als Kfz-Gutachter in Mülheim an der Ruhr erstellen wir Unfallgutachten und Schadengutachten zur Schadenregulierung mit der Versicherung.

Die Besichtigung des Fahrzeugs erfolgt nach Absprache bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an unserem Standort. Der Schaden wird fachgerecht dokumentiert und für die weitere Schadenregulierung nachvollziehbar aufbereitet.

Wir erstellen Gutachten für Kraftfahrzeuge aller Art – Pkw, Lkw, Zweiräder und Anhänger.

Leistungen

Bei einem Schadengutachten wird der Zustand eines Fahrzeugs nach einem Unfall dokumentiert. Dabei werden der Schadensumfang, die Schadenhöhe und weitere regulierungsrelevante Faktoren festgestellt. Je nach Schadenfall wird zwischen Haftpflichtgutachten und Kaskogutachten unterschieden.

Gutachten bei Haftpflichtschaden:

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde und dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden eintritt. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen. Die erforderlichen und unfallbedingten Kosten, zum Beispiel Gutachterkosten, Reparaturkosten, Rechtsanwaltskosten oder Mietwagenkosten, können grundsätzlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Gutachten bei Kaskoschaden:

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall selbst oder teilweise schuld sind, kann die Schadenregulierung – je nach Versicherungsvertrag – über Ihre Kaskoversicherung erfolgen. Die Schadenabwicklung richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Die Beauftragung eines Gutachtens erfolgt häufig in Abstimmung mit der Kaskoversicherung. Zu den typischen Teilkaskoschäden zählen unter anderem Diebstahlschäden, Brandschäden, Wildunfallschäden, Glasschäden und Hagelschäden.

Kurzgutachten bei Bagatellschäden:

Bei kleineren Schäden kann ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Ob ein Kurzgutachten, ein Kostenvoranschlag oder ein vollständiges Schadengutachten sinnvoll ist, hängt vom konkreten Schadenumfang ab.

Wertgutachten

Bei einem Wertgutachten wird der aktuelle Wert eines Fahrzeuges fachgerecht ermittelt. Dabei werden Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand, Vorschäden und weitere wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt.

Am Unfallort

Wie sollte man sich an einer Unfallstelle verhalten? Wichtige Hinweise!

Als Erstes:

  • Unfallstelle sichern.
  • Bei Verletzten Notruf (112) oder Polizei (110) informieren.

Notieren Sie am Unfallort:

  • Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.
  • Wenn Sie verletzt sind oder Beschwerden haben, teilen Sie dies der Polizei unbedingt mit. Das kann für die spätere Schadenregulierung wichtig sein.

Beweissicherung am Unfallort:

  • Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle, die Endstellung der Fahrzeuge, die Beschädigungen und vorhandene Spuren.
  • Fotografieren Sie Bremsspuren (wenn es solche gibt).
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
Rufen Sie uns jetzt an!

Gutachter

Lassen Sie sich weder von der Werkstatt noch von der Versicherung einen Gutachter vorgeben. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.

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Werkstatt

Lassen Sie sich nicht vorschreiben, welche Werkstatt Sie beauftragen sollen. Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie Werkstattwahl.

Wichtige Hinweise Tab

Anspruch

Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

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LEXIKON

Kurze Erklärung der Fachbegriffe

Ein Altschaden ist ein Schaden, der bereits vor dem aktuellen Unfall vorhanden war und noch nicht repariert wurde.

Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden am Fahrzeug, der bereits repariert wurde. Entscheidend ist, ob die Reparatur fach- und sachgerecht durchgeführt wurde.

Bagatellschäden sind kleinere Schäden, zum Beispiel leichte Schrammen, kleine Dellen oder Kratzer im Lack. Ob ein Schaden als Bagatellschaden einzustufen ist, hängt vom konkreten Schadenbild und der Schadenhöhe ab.

Wenn das Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr nutzbar ist, kann der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietwagen in Anspruch nehmen.

Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er wird durch den Sachverständigen unter Berücksichtigung des regionalen Marktes ermittelt.

Jeder Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Rechte des Geschädigten im Haftpflichtschadenfall – etwa die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen, die Einschaltung eines Rechtsanwalts, die freie Wahl der Werkstatt oder die Nutzung eines Mietwagens – bleiben davon grundsätzlich unberührt.

Wirtschaftlicher Totalschaden:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall übersteigen. Eine Reparatur ist dann aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll.

Technischer Totalschaden:

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs aufgrund der erheblichen Beschädigungen technisch nicht mehr möglich ist.

Merkantile Wertminderung:

Merkantile Wertminderung: Eine merkantile Wertminderung beschreibt den verbleibenden Minderwert eines fachgerecht reparierten Unfallfahrzeugs. Sie kann entstehen, weil ein reparierter Unfallschaden den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs mindert.

Technische Wertminderung:

Technische Wertminderung: Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn der ursprüngliche technische Zustand des unfallbeschädigten Fahrzeugs trotz Reparatur nicht vollständig wiederhergestellt werden kann.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichartiges Fahrzeug in vergleichbarem Zustand und mit vergleichbarer Ausstattung auf dem regionalen Fahrzeugmarkt zu erwerben.

Der Zeitwert bezeichnet den aktuellen Wert eines Fahrzeugs zum Bewertungszeitpunkt.

Ihr geprüfter und unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Ruhrgebiet  - Eugen Efremov

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